Öffentliche Petition an den deutschen Bundestag,
an die Volksvertretungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union, sowie an deren Institutionen [Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Kommission] Verantwortlich: www.IG-EuroVision.net Wilfried Heidt, Ines Kanka, Gerhard Meister, Herbert Schliffka, Gerhard Schuster

»Für einen neuen Impuls im Verfassungsprozess der Europäischen Union und für eine Konstitution aus der Mitte ihrer Bürgerschaft«

Zum Anlass des fünfzigsten Jahrestages der Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsge­meinschaft am 25. März 1957 in Rom wollen wir dem ins Stocken geratenen Verfassungsprozess einen neuen Impuls geben.

Als seit 1999 bestehende und mit mehreren Beiträgen zur Konstitution1 engagierte Community, haben wir die durch die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden plebiszitär verordnete »Denkpause« genutzt, für die EU eine neue Verfassungsidee zu entwickeln.

In der Befassung mit der gestellten Aufgabe sind wir zu einem originären Ansatz gekommen, den wir den parlamentarischen Institutionen in der EU und in den Mitglieds­staa­ten einerseits und der europäischen Öffentlichkeit andererseits mit dieser Petition unterbreiten und die Debatte darüber anregen wollen.

Wir erwarten, dass unser zivilgesellschaftliches Engagement entsprechend dem Anliegen und gemäß der Ziele der Petition in die Entscheidungsfindung, wie es mit dem Verfassungsvertrag weitergehen soll, einbezogen wird


I. Die Petition besteht aus drei Forderungen und einem Antrag:

Wir erkennen es als notwendig, dass

1. die Konstitution für die EU ohne Termindruck in einem dreistufigen Verfahren [s. II.] auf der Höhe der Zeit – d. h. nach dem Prinzip der Volkssouveränität durch deren Bürgerschaft [= pouvoir constituant: verfassungsgebende Instanz], also durch Volksentscheide in jedem Mitgliedsland – plebiszitär zu beschließen ist; dass es

2. für ein demokratisches Gemeinwesen, wie es die EU sein soll/will, geistig-politisch jedoch nicht hinreichend wäre, die Konstitution lediglich plebiszitär zu beschließen. Wir sehen vielmehr eine entscheidende Notwendigkeit unserer ersten Forderung [Volkssouveränität] darin, der Rechtsgemeinschaft die Möglichkeit der selbstbestimmten und selbstorganisierten Partizipation auch an der Erarbeitung der Verfassungs­konzeption einzuräumen und das Arbeitsergebnis dieser Beteiligung gleichzeitig mit einer allfälligen Vorlage der parlamentarischen Organe dem Souverän alternativ zur Entscheidung vorzulegen.

3. erwarten wir, dass die nachstehenden Grundgedanken, die wir als dasjenige erkannt haben, was für die EU als transnationales Gemeinwesen neuen Typs schon in ihrer Entstehungsgeschichte ordnungspolitisch veranlagt ist, auch im bevorstehenden neuen Verfassungsdiskurs der parlamentarischen Organe Berücksichtigung finden.

Diese Grundgedanken lauten:

Die Europäische Union besteht künftig als Assoziation von Staaten, die einen sozialen Organismus bilden, in wel­chem sie politisch, wirt­schaft­lich, mone­tär und kulturell zu­sam­menwirken.

Die bisher tätigen Funktions-Syste­me der Union, denen aus den Erfordernissen künftiger Entwicklungen weitere angegliedert werden könnten, sind durch ihre je eigen­verant­wort­lich ge­bil­deten Or­gane in ei­nem kommuni­ka­ti­ven Netz­werk inte­griert. Jedes System er­le­digt seine Aufgaben im Rahmen einer Grundordnung, welche sowohl die Werte und Ziele fest­stellt, an denen sich das jeweilige Sy­­stem orientiert, als auch seine Kompetenzen und Be­zie­hungen zu den an­de­ren Syste­men regelt.

Die Mitgliedschaft im Netzwerk der Union beginnt mit der Mitgliedschaft in mindestens einem seiner Funktions-Systeme.

Diese Grundstruktur der Verfassung soll­te in­nerhalb von zwei Jahren nach dem Be­schluss, die EU in die charakterisierte Richtung konstituieren zu wollen, in einem offenen Prozess erarbeitet und danach in einem oder mehreren plebiszitären Be­schlüs­sen ent­schieden werden.

In der Zwischenzeit gelten die bisherigen oder neue Übergangs­be­stim­mungen.

Wenn es, wie es sich abzeichnet, so kommen sollte, dass man im Jahr 2009 – also im Jahr der nächsten Wahl zum Europaparlament – über eine komprimierte Fassung der Konventsvorlage des Verfassungsvertrages beschließen möchte, soll der Gestaltungsvorschlag, den wir hiermit vorlegen, als Alternative mit zur Abstimmung kommen. Alle Volksvertretungen der Mitgliedsländer sind aufgerufen, dafür die [verfassungsrechtlichen] Voraussetzungen zu schaffen.

4. Der Antrag – im Text »Anhang« S. 6 f. – bezieht sich auf eine baukünstlerische Idee, mit welcher wir einen Impuls aufgreifen und erneuern wollen, welcher die ganze Menschheitsgeschichte durchzieht und zu bestimmten Wendezeiten jeweils am Ausgangspunkt einer neuen Epoche steht und deren Grundorientierung als architektonische Vision vorstellt. Da Berlin der Ort ist, an welchem wie an keinem zweiten in Europa in der Gegenwart diese Fragestellung kulminierte, bisher aber keine adäquate geistige und städtebauliche Form gefunden hat, stellen wir zum Beginn einer neuen Etappe des europäischen Integrationsprozesses einen geeigneten Antrag, wie diese »Lücke« in der Mitte Europas in den nächsten Jahren mit einer sinnvollen und den entsprechenden retrospektiven wie zukunftsweisenden geschichtlichen Entwicklungszusammenhängen adäquaten Vision zu schließen wäre.


II. Ohne Zeitdruck: Drei Phasen zu einer Verfassung

Was wir mit unserem Vorschlag ins Bewusstsein rufen, ist herangereift im Schoße der zweiten Hälf­te des 20. Jahrhunderts. Gleichwohl, weil bisher nicht mit den entwicklungsgemäßen Begriffen verbunden, betreten wir mit diesem Vorschlag ein bisher unerforschtes, jenseits traditioneller Positionen liegendes Vorstellungsgelände, das auch in der zeitgenössischen Wissenschaft, Publizistik, Politik und Wirtschaft für viele eher Neuland sein wird. So dass es geboten ist, die Aufgabe nicht unter Zeitdruck zu stellen und sie mit der notwendigen Geduld, unvoreingenommen und sorgfältig anzupacken.


1. Klärung
der Grundrichtung [2007 - 2009]

Wir halten es für angebracht, in einem ersten Schritt der Bürgerschaft lediglich die sy­stemischen Grundgedanken der neuen Konzeption zur Ur­teilsbildung zu unterbrei­ten und dem Souverän zur weichenstellenden Abstimmung vorzulegen [s. o., 1. – 5.].


2. Entfaltung
der Grundrichtung [2009 - 2010]

Wenn das Plebiszit dieses ersten Schrittes – evtl. in Konkurrenz zu einer Vorlage des Rates der EU – die mehrheitliche Zustimmung zu dem zivilgesellschaftlichen Vorschlag ergäbe, sollten die Grundgedanken in den folgenden zwei Jahren verfassungsrechtlich mit allem zu Gebote stehenden Sach­verstand ausgearbeitet und dann erst in einer zweiten Abstimmung in ihrer verfassungsrechtlichen Entfaltung definitiv entschieden werden. Am Prozess der Ausarbeitung dieser Vorlage sollten sich – in die Arbeit entsprechend integriert – alle EU-Bürger/innen beteiligen können, die an einer Partizipation interessiert sind.


3. Idealische Positionierung der Verfassung [2010 - 2012]

Darunter ist die verfassungsrechtliche Aufgabe zu verstehen, an welchen Grundwerten sich das Gemeinschaftsrecht der EU – beispielsweise in der Eigentumsfrage, der Arbeitsfrage und Bodenfrage, in der Einkommens-, Steuer- und Währungsfrage, im Gesundheits- und Sozialwesen, im Schul-, Hochschul-, Presse-, Partei- und Bankwesen, im Justizwesen, hin­sichtlich der Volkssouveränität im Föderalismus, Parlamentarismus und in der Volks­gesetzgebung etc. – orientieren und wie es konkret ausge­staltet werden soll. Hier ist auch zu beantworten, was von diesen Politikfeldern in der Kompetenz der nationalstaatlichen Verantwortung bleibt. Diese Entscheidungen wären in einem dritten, den Konstitutionsprozess abschließenden Plebiszit – gegebenenfalls mit Vorlage von Alternativen – zu treffen. Zwischenzeitlich würde die EU auf den vertraglichen Grundlagen, die bisher galten [Maas­tricht, Amsterdam, Nizza] oder evtl. mit neuen Übergangsbestimmungen arbeiten.

Natürlich muss mit der Arbeit an den Phasen 2 und 3 nicht gewartet werden, bis die vorgängigen Aufgaben abgeschlossen sind. Wir haben mit dem Organ eines BürgerKonvents eine Arbeitsweise vorgeschlagen, die jederzeit einen offenen, transparenten und selbstorganisierten Arbeitspro­­­zess ermöglicht. [Näheres dazu auf der website www.ig-eurovision.net/buergerkonvent-eu21.htm]


III. Zur ersten Phase:

Die neue ordnungspolitische Grundrichtung [2007 - 2009]

1. Wenn man, orientiert an dieser Agenda der drei Phasen, zunächst einmal beiseite lässt, dass der Prozess der Konstituierung Europas als eines neuen transnationalen sozialen Organismus nach 1945 ganz und gar geprägt war von dem gesellschaftstheoretischen und machtpolitischen Gegensatz des Kalten Krieges – kurz: von dem Konflikt zwischen westlichem Kapitalismus [meist in Gestalt des Mehr­parteiensystems der parlamentarischen Demokratie und einer »sozialen Marktwirtschaft«] und östlichem staatsmonopolistischem Kommunismus [des sowjetischen Typs einer Einparteiendiktatur mit zentraler Planwirtschaft] – und dass sich dieser Prozess in Form dieses Gegensatzes nur im westlichen Teil Europas entwickeln konnte, so fällt auf, dass er sich schließlich – über die Epochenwende 1989 hinaus – bis zum Jahrhundert­­ende in seiner institutionellen Erscheinungsform in vier Etappen vollzog.2

Durch die Bildung des Europarates und seiner Funktion, der europäischen Völkergemeinschaft mit Konventionen ein gemeinsames gei­stig-politisches – menschenrechtliches – Fundament zu geben, war die Epoche eröffnet. Es schloss sich durch Jahrzehnte im westlichen Europa über mehrere Stufen die vertragliche Bildung eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes, die EWG [mit freiem Verkehr von Ideen, Waren, Kapital und Personen] an, nach 1989 schließlich Europa als politische Union [EU] und als Währungsunion [Euro-Zone]. Obwohl der Europarat institutionell kein integrierter Teil dieses Prozesses war, erfüllte er Funktionen, die natürlich ein notwendiger Bestandteil auch der ganzen Entwicklung von EWG und EU sein mussten.

2. Die EU mit ihren inzwischen 27 Mitgliedsländern, zu denen in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren noch weitere kommen werden, ist bisher durch mehrere komplexe, schwer überschaubare Verträge rechtlich verbunden und bedarf dringend einer Vereinheitlichung und Vereinfachung durch eine von der Rechtsgemeinschaft legi­timierte Verfassung. Sie muss die Aufgaben und Beziehungen der Funktionssysteme der Union, die sich historisch herausgebildet haben, jetzt optimal zu einem sozialen Organismus, zur »integralen Gesellschaft« eines transnationalen Gemeinwesens zusammenführen.

Dabei war die integrierende Aufgabe bisher der nach dem traditionellen nationalstaatlichen Muster organisierten politischen Funktion übertragen. Der damit einhergehende Zentralismus machte das Handeln nach dem Gemeinschaftsrecht für die Bürgerinnen und Bürger zunehmend intransparent, erlaubte den Akteuren in ihrer jeweiligen Sphäre zu wenig eigeninitiatives und eigenverantwortliches Handeln und verstrickte sie oft in einen endlosen bürokratischen Hindernislauf.

3. Demgegenüber möchte die hier vertretene Verfassungskonzeption

die Werte- und Orientierungsfunktion [im erweiterten Sinn das Geistes- und Kulturleben der EU in der Vielfalt ihrer wissenschaftlichen, künstlerischen und religiösen Aktivitäten, ihres Medien-, Erziehungs- und Schulwesen etc.],

die Wirtschaftsfunktion des gemeinsamen Marktes,

die monetäre Funktion der EuroZone

und schließlich die politische Funktion des Gemeinschaftsrechts

im Sinne der Idee einer strukturellen Plastizität auch institutionell originär verankern bzw. diese einander so zuordnen, dass eine jede für die Erfüllung ihrer Aufgaben einerseits selbstinitiativ und eigenverantwortlich, zugleich aber auch kommunikativ, komplementär und kooperativ – d. h. mit den anderen Funktionssystemen nach dem Prinzip der Mediation operativ abgestimmt sachgemäß agieren kann.

4. Für die Ausübung dieser integrativen Notwendigkeit und inspi­rativen Kreativität könnte im Zusammenhang mit der Frage einer Nachfolgeorganik des heutigen »Europäischen Rates« einerseits und der »Kommission« andererseits ein Senat mit Unterabteilungen gebildet werden.

Die Mitglieder des Senates könnten zur Hälfte aus dem Kreis der koordinierenden Organe der Funktionssysteme – also aus dem Organismus der EU – und zur Hälfte von den Mitgliedsstaaten berufen und durch das Europäische Parlament legitimiert werden [»funktionale« und »subsidiäre« Integration]. Die Ämter einer Präsidentschaft und eines Außenministeriums der EU, wie sie im Verfassungsentwurf des Konvents vorgesehen sind, könnte man aus einem entsprechenden Zusammenwirken von Senat und Parlament einrichten.

Für die Wahrnehmung der sachlich-fachlichen Inspiration würde die heutige »Kommission« zu dem Kreis der Unterabteilungen des Senates umzubilden sein. Berufen durch den Senat und legitimiert durch das Europäische Parlament, hätten einerseits die Funktionssysteme der Union, andererseits die Mitgliedsstaaten ihre Vorstellungen und Interessen zu den Angelegenheiten, welche zu gemeinsamen Inhalten und Entwicklungszielen der Europäischen Union werden sollen, über diese Unterabteilungen einzubringen. [Näheres im Verfassungstext 2. und 3. Phase]

5. Zu allen Entscheidungen des Senates müsste nach einem in der Verfassung festzulegenden Verfahren entweder obligatorisch oder fakultativ das Referendum möglich sein [Popularvorbehalt]. Zu allen Zielen des Gemeinschaftsrechtes muss aus der Mitte der EU-Bürgerschaft auch die demokratische Initiative [Plebiszit] ergriffen werden können.

6. Diese Vorschläge entsprechen nach den Erkenntnissen und gesellschaftlichen Überzeugungen der Initiativträger in einer überschaubaren Form jenen Forderungen und Notwendigkeiten, die

zum einen als historische Konsequenz an dasjenige anschließen würden, was sich – mit dem Vorspiel der Entwicklungen des ersten Nachkriegsjahrzehnts – seit 1957 bis zum heutigen Stand der Dinge im europäischen Integrationsprozess herausgebildet hat,

zum andern aber zugleich für die nächsten Jahrzehnte den Ausgangspunkt für einen neuen ordnungspolitischen Entwicklungsrahmen schüfen im Hinblick auf das, was an Aufgaben und Verpflichtungen aus den Prozessen der Globalisierung kulturell, politisch, ökonomisch und monetär auf das integrierte Europa zukommen wird.3

 

IV. Ausblick auf die zweite Phase der Verfassungsgebung:

Die Entfaltung der Grundrichtung [2009 - 10]

Der Grundgedanke des Vorschlages zur ordnungspolitischen Neuge­staltung des sich in der zweiten Hälfte des 20. und des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts integrierenden Europa ergibt sich sowohl aus der »Logik« der bisherigen Entwicklungsschritte dieses historisch originären Prozesses, als auch aus der sozialwissenschaftlich begründeten Vision, die dabei hervorgetretenen funktionalen Systeme auf eine historisch ebenfalls originäre Weise zu einem handlungsfähigen, dezentral ver­netz­ten Ganzen zu verbinden [Kohäsionsaxiom; s. beigefügte Graphik, S. 8].

Letzterem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Gesellschaft in eine geschichtliche Periode eingetreten ist, deren faktische Komplexität verlangt, dass ihre Hauptfunk­tio­nen sich intermediär vermitteln, weil nur so jedes Teilsystem seiner Aufgabe im Ganzen optimal gerecht werden kann.

Das Widersprüchliche und Anachronistische der bisherigen Struktur der EU besteht ja darin, dass ihre Integration einerseits dem Typus der traditionellen nationalstaatlichen und politisch dominierten Organisationsform entspricht, die wirtschaftliche und kulturelle Sphäre andererseits jedoch im Unionsorganismus überhaupt noch nicht systemisch-funktional konstituiert sind – und aus diesem Grunde auch das monetäre System seine Rolle bisher nur rudimentär übernehmen konnte. Dies zu klären, gesellschaftlich zu diskutieren und wesensgemäß einzurichten ist nach dem hiermit vorgelegten Vorschlag wesentlicher Teil der Agenda der weiteren Phasen des Neuansatzes für die Verfassung der EU [die Einzelheiten werden parallel zum Fortschritt der Initiative publiziert].


V. Anhang: Das »gemeinsame Haus Europa« –
Antrag eines Projektes für Berlin und andere Metropolen
der Europäischen Union

Was unten ist, ist wie das, was oben ist, und was oben ist, ist wie das,
was unten ist, um die Wunder des Einen zu vollbringen. [Tabula Smaragdina]

1. Durch die ganze überschaubare Geschichte der Menschheitskulturen waren es die Architekturen, deren Typus zum Ausdruck brachte, welche zentrale Idee für das jeweilige soziale Leben meist durch lange Zeiten der Entwicklung die maßgebende, d. h. die tragende Kraft gab für dasjenige, was die Gesellschaft zusammenhielt.

Wenn wir in dieser Hinsicht die Neuzeit mit dem Ereignis der Französischen Revolution und dem Übergang von der Monarchie zur Demokratie [Volkssouveränität] ansetzen, können wir feststellen, dass seither in der öffentlichen repräsentativen Architektur kein neuer Bautypus mehr in Erscheinung getreten ist. Ob es sich um Sakralbauten oder Einrichtungen des politischen Systems handelt: Wo sich im 20. Jahrhundert nicht überhaupt ein – ästhetisch so oder so zu beurteilender – Individualismus manifestierte, findet man allüberall, dass das Typische eine Mischung aus Reminiszenzen der Formensprache längst verflossener Epochen geworden ist. Zu den immer wiederkehrenden formalen Elementen gehören meist Anleihen aus dem Arsenal der antiken, mittelalterlichen oder für Renaissance und Barock typischen Bauformen. Das findet sich im europäischen Kulturraum hundertfach und auch in den kommunistischen Staaten hatte sich daran im Prinzip nichts geändert. Selbst da, wo, wie z. B. in Berlin, durch die Zerstörungen des Weltkriegs ein Großteil der städtischen Bausubstanz vernichtet worden war, hat man sich dieser Tendenz – etwa im Reichstag – bis in die Gegenwart hinein angeschlossen [Portikus mit Säulen, Giebel, zentraler Kuppel u. a. m.].

2. Eine hervorragende Chance, einen neuen – zeitgemäßen – Typus aus den Entwicklungskräften der Gegenwart zu schaffen, bestünde nun darin, einen solchen »Masterplan« für die Neubebauung des Berliner Schlossplatzes zu kreieren, anstatt auch hierfür rückwärtsgewandten Vorstellungen nachzuhängen oder – was nicht besser wäre – eine Architektur ohne jeden repräsentativen Impetus hinzustellen, die genauso gut jedem x-beliebigen anderen Zweck dienen könnte.4

Deshalb unterbreiten wir dem Deutschen Bundestag und der Europäischen Union den Vorschlag, auf dem Platz des ehemaligen Berliner Stadtschlosses einen solchen repräsentativen Bau als Sym­­­bol für das gemeinsame Haus Europa zu realisieren, dessen architektonische Erscheinungsform nicht nur ein mit dem hier Vorgegebenen sich bruchlos verbindendes, neues städtebauliches Element ins Spiel brächte, sondern die zu­gleich die baukünstlerische Konsequenz jenes Ideenzusammenhanges wäre, aus welchem sich auch der Verfassungsvorschlag unserer Petition selbst ergibt.

3. Ob Brüssel, Luxemburg, Straßburg, Frankfurt: Keine der bisherigen Architekturen der EU in diesen Städten zeichnet sich in der Weise aus, dass sie über ihre Funktion hinaus auch Symbol wäre für das objektive Bild ihres sozialen Organismus im Hinblick auf Grundsachverhalte seiner Konstitution – wie es auf ihre Weise die Flagge ist mit den zwölf Sternen [als Realsymbol für den kosmischen Ort unseres Sonnensystems] und die Hymne [als Realsymbol des sozialen Ideals, mit dem wir uns identitäts- und sinnstiftend in die Aufgaben des Menschheitsganzen hineinstellen wollen]. So dass jeder, der dieser Architektur gegenüberstehen oder von ihr umgeben sein wird, das Wesentliche dessen erkennen und empfinden kann, was die Europäische Union körperschaftlich ausmacht: ein Ensemble sozialer Sphären, baukünstlerisch dargestellt mittels der baugeschichtlich originären Konzeption von vier sich durchdringenden Kup­peln, welche eine Mitte bilden als geistig-kulturellen Ort der Begegnung, der Selbst­ver­ständi­gung und Vermittlung dessen, was Europa der Welt und sich selbst schuldet: eine Verfassung, in welcher sich Europas neue, transnationale Identität ausdrückt seine Seele auf der Stufe ihrer gegenwärtigen Entwicklung. Wir verbinden damit den Gedanken, in allen Hauptstädten der Mitgliedsländer der Europäischen Union nach dem Modell des Berliner Prototyps einen solchen Bau zu errichten.5, 6

Petitionsgemeinschaft IG-Eurovision e. V.
Achberg, 31. Oktober / 1. und 15. November / 26. und 31. Dezember 2006

 

 


Initiativ-Gesellschaft zur Förderung der europäischen Integration
durch neue Ideen und demokratische Projekte – I.M.C.
D-88147 Achberg communication@ig-eurovision.net 08380-500 / -335




1 U. a. mit einem Alternativ-Entwurf für die »Charta der Grundrechte« [www.ig-eurovision.net/pdf/ charta-entwurf.pdf]

2 Dabei sei der Hinweis nicht übergangen, dass die Frage nach einer diesen Gegensatz überwindenden Synthese in Gestalt eines dritten Weges als Entwicklungsalternative im Westen nur gelegentlich marginal, im Osten dagegen mehrmals – 1956 in Ungarn, 1968 in der CSSR und 1980 in Polen – revolutionär auftauchte, jedes Mal aber mit militärischen Mitteln ausgeschaltet wurde. Auf beiden Seiten – im Westen freiwillig, im Osten erzwungen – war der herrschende »Konsens« das antagonistische Entweder-Oder. Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus flammte die Frage nach einer Sy­stem­alternative zu beiden Richtungen nur kurzfristig auf und hatte keine Chance, im demokratischen Diskurs sorgfältig bedacht zu werden. Im vorliegenden Zusammenhang genügt es festzustellen, dass unter den gegebenen Umständen der politischen Machtverhältnisse und des allgemeinen öffentlichen Bewusstseins eine andere Möglichkeit der Weiterführung des Prozesses der europäischen Integration und ihrer Institutionalisierung als diejenige, die in den neunziger Jahren beschlossen wurde, realpolitisch nicht zu verwirklichen war.

3 Seit 1999 wurden die Ideen für ein solches Projekt in den Arbeitsergebnissen der IG-EuroVision, mit denen sie sich am Konstitutionsprozess der Europäischen Union beteiligte, zur Diskussion gestellt [dokumentiert auf der Homepage www.ig-eurovision.net ].

4 Siehe Jens Bisky, »Das Loch in der Mitte – noch herrscht die Leitidee einer spezifischen Unbestimmtheit: Berlin braucht endlich einen Masterplan für den Schlossplatz«, SZ 22. 12. 2006

5 Alles Nähere kommt in einer speziellen Projektstudie zur Darstellung.

6 Sechs Wochen nachdem wir die Petition abgeschlossen hatten, hielt im Europäischen Parlament dessen neu gewählter Präsident Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering am 13. Februar 2007 seine Antrittsrede. Dabei trug er die Idee zu einem Projekt vor, das sich nahtlos mit der hier vorgetragenen Initiative für ein »gemeinsames Haus Europa«, für ein EUROPEANUM verbinden lässt. Präsident Pöttering sagte:

»Die europäische Geschichte wird fast immer nur national in nationalen Museen dargestellt. Ich möchte einen Ort der Erinnerung und der Zukunft anregen, in der der Gedanke der Idee Europas weiter wachsen kann. Ich möchte den Aufbau eines "Hauses der Europäischen Geschichte" vorschlagen. Es soll kein langweiliges, trockenes Museum werden, sondern ein Ort, der unsere Erinnerung an die europäische Geschichte und das europäische Einigungswerk gemeinsam pflegt und zugleich offen ist für die weitere Gestaltung der Identität Europas durch alle jetzigen und künftigen Bürger der Europäischen Union. Ein solches "Haus der Europäischen Geschichte" sollte am Sitz der Europäischen Institutionen gegründet und vernetzt werden mit vergleichbaren Einrichtungen in den Mitgliedstaaten.«

Und unmittelbar vor dieser Passage seiner Rede machte Pöttering folgenden Vorschlag: »Wir sollten als Europäisches Parlament nicht nur darum bemüht sein, die Bürgerinteressen zu vertreten. Wir sollten auch unseren Respekt vor dem Engagement europäischer Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck bringen, die mit ihrem Werk das Ansehen Europas mehren – in Europa und in der Welt. Wir sollten dafür eine Auszeichnung des Europäischen Parlaments einführen. Und warum sollten wir nicht auch besonders das Engagement junger Menschen für die europäische Idee würdigen? Hochrangige europäische Auszeichnungen haben soviel Positives im öffentlichen Bewusstsein bewirkt, warum schaffen wir nicht auch Auszeichnungen für die junge Generation, für junge Europäerinnen und Europäer, die europäisch besonders vorbildlich engagiert sind?«

Das EUROPEANUM-Projekt der IG-EuroVision ist in diesem Sinn aus dem freien Engagement europäischer Bürgerinnen und Bürger entstanden, mit dem sie das Ansehen Europas mehren wollen – in Europa und in der Welt. Könnte es ein passenderes Beispiel für eine Auszeichnung geben, wie Präsident Pöttering sie vorschlägt, und wichtiger noch als dies: für die Realisierung des Bauimpulses, wie wir ihn entwickelt haben, durch die Jugend Europas, finanziert mit Mitteln der Privatwirtschaft, die aus den Entwicklungen der EU so viel profitiert?

Und weil diese Idee in der Öffentlichkeit zunächst auf wenig Resonanz gestoßen ist, war dies für den deutschen Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler vielleicht der Grund, warum er in seiner Tischrede anlässlich der Feiern zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 24. März in Berlin den Gedanken Hans-Gert Pötterings aufgriff und folgendes hinzufügte:

»Wenn wir es schon der Schweiz überlassen haben, Gründungsort der Eurovision, des European Song Contest, der UEFA und des Weltwirtschaftsforums zu sein, warum gründen nicht wir wenigstens ein Haus der europäischen Geschichte und laden dorthin jedes Jahr zu einem weltweiten "Europäischen Forum der Vielfalt und des Dialogs"ein? Die Jugend will Europa, und das mit einer Mischung aus Idealismus und Kenntnisreichtum, die mich zuversichtlich stimmt.«

Wir wollen diese Idee aus der Zivilgesellschaft so kraftvoll wie möglich unterstützen und sie mit dem EUROPEANUM-Projekt verbinden. Wie wir auch ganz und gar unterstützen und mit neuen Ideen zur Realisierung beitragen wollen, was der Bundespräsident in diesem Zusammenhang darüber hinaus noch anregte: »Wo bleibt«, so fragte Horst Köhler, »ein europäischer Fernsehsender, der diesen Namen verdient, weil er fortwährend ausführlich und sachkundig aus allen Mitgliedstaaten berichtet? Ein solcher Sender wäre auch ein wichtiger Beitrag zur Herausbildung einer europäischen politischen Öffentlichkeit, wie sie unsere Gemeinschaft doch dringend braucht.« So ist es und so soll es sein!

 

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