EuroVisionBlog | Zur Verfassungsentwicklung der EU - Vier zivilgesellschaftliche Initiativen im Vergleich


Zur Verfassungsentwicklung der EU - Vier zivilgesellschaftliche Initiativen im Vergleich

Zur Zeit gibt es - soweit uns bekannt - vier zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für einen alternativen Weg im EU-Verfassungsprozess einsetzen:

Wir haben den Versuch gemacht, diese Initiativen zu vergleichen.

Ein Vergleich der zur Zeit vier Initiativen
aus der Zivilgesellschaft für einen alternativen
Weg zu einem neuen Grundlagenvertrag
der Europäischen Union

1. Wir beginnen die Darstellung mit der zeitlich zuletzt vorgelegten »Lissabon- Erklärung für ein demokratisches Europa«. Diese Erklärung wurde von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Vorbereitungsversammlung für das nächste Europäische SozialForum [ESF] am 31. März 2007 ins Spiel gebracht. Sie rufen auf zu einer europäischen Mobilisierung gegen die Intention der »Berliner Erklärung« der EU- Institutionen vom 25. März 2007 und »für ein demokratisches Europa, ein Europa der sozialen Rechte für ein nachhaltiges Leben, ein friedliches Europa in Solidarität mit allen Menschen weltweit, ein Europa, das mit Nachdruck auf die globale ökologische Krise reagiert.« Verlangt wird, »dass die Bürger Europas selbst über ihre Zukunft entscheiden können, durch eine wahrhaft demokratische Diskussion«, deren Ergebnis durch Volksentscheide bestätigt werden müsse.
2. Drei Organisationen ­ EUD, Initiative Netzwerk Dreigliederung und Mehr Demokratie ­ veröffentlichten am 25. März 2007 anlässlich einer von ihnen veranstalteten Konferenz in Berlin die »Alternative Berliner Erklärung«. In deren Mittelpunkt steht die Forderung nach Bildung eines »neuen Konvents für die Zukunft Europas.« Dieser solle direkt gewählt werden. Seine Mitglieder sollen »aus allen Bereichen und Ebenen der Gesellschaft« kommen. Er soll »öffentlich tagen« und seine Vorschläge »ergebnisoffen und ohne Zeitdruck« erarbeiten. »Einzelne Bürger, zivilgesellschaftliche Gruppierungen und Organisationen« sollen sich an der Diskussion beteiligen können. Das Arbeitsergebnis ­ mit Minderheitenpositionen als Variaten ­ soll in den Mitgliedstaaten »in Referenden zur Abstimmng gestellt werden.« Eine »faire und ausgewogene Information der Öffentlichkeit« sei sicherzustellen.

3. Am 11. März 2007 ist Attac mit »10 Prinzipien für einen demokratischen EU- Vertrag« an die Öffentlichkeit getreten. U. a. wird darin gefordert: » - Ein neuer Konvent muss demokratisch von den EU-BürgerInnen gewählt und ein neuer Vertrag durch Referenda in allen Mitgliedstaaten legitimiert werden. - Das Europäische Parlament muss das Gesetzesvorschlags- und Mitentscheidungsrecht in allen Politikfeldern erhalten sowie das Recht, die Kommissionsmitglieder einzeln zu wählen und abzuwählen. - Alle Sitzungen und Arbeitsgruppen des Rates und der ständigen VertreterInnen müssen öffentlich sein. LobbyistInnen, Mitglieder des Parlaments sowie der Kommission müssen ihre Finanzierung offen legen. - Der Bevölkerung soll nicht nur ein Vorschlagsrecht für Gesetze und das Instrument des Volksbegehrens gegeben werden, sondern auch das Instrument des Volksentscheids. […]«

4. Bereits zum Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft am 1. Januar 2007 hat die IG- EuroVision unter dem Titel »Für einen neuen Impuls im Verfassungsprozess der Europäischen Union und für eine Konstitution aus der Mitte ihrer Bürgerschaft«eine »Öffentliche Petition an den deutschen Bundestag, an die Volksvertretungen der Mitgliedsländer der EU sowie an deren Gemeinschaftsinstitutionen [Parlament, Rat, Kommission]« im Internet publiziert [www.ig-eurovision.net] und am 7. März der Ratspräsidentschaft bzw. am 16. April dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages vorgelegt [die Präsentation an die andern Adressaten ist in Vorbereitung].

Diese Initiative ist das aktuelle Zwischenergebnis der Beteiligung der IG-EuroVision am EU-Verfassungsprozess seit Sommer 1999 [dokumentiert in www.ig-eurovision.net]. Obwohl sie im Prinzip auch die Intentionsrichtung der drei anderen »Erklärungen« befürwortet, hält sie einen umfassenderen und iterativer gestalteten Ansatz für der Aufgabe gemäßer und auch aussichtsreicher für das Ziel einer größtmöglichen Mobilisierung des Interesses der Öffentlichkeit. Folgende Gedanken sind wegleitend:

a. Die Rechtsgemeinschaft der EU, d. h. ihre mündigen Bürgerinnen und Bürger, sind nach dem Prinzip der Volkssouveränität zuständig für die Erarbeitung eines neuen Grundlagenvertrags [= Konstitution / Verfassung]. Die demokratische Partizipation der interessierten Öffentlichkeit an diesem kreativen Teil der gestellten Aufgabe muss zivilgesellschaftlich-selbstorganisiert und aus Gemeinschaftsmitteln finanziert werden. Insofern parallel dazu auch Gremien der EU an der konzeptionellen Arbeit beteiligt sind, wird über deren Arbeitsergebnis in den Mitgliedsländern alternativ zu den Ergebnissen des zivilgesellschaftlichen Prozesses durch Volksabstimmungen entschieden. Das Nähere regelt ein Verfahrensgesetz.

b. Dieser Weg soll durch drei Schritte [roadmap] strukturiert werden:

  • In einem 1. Schritt soll ­ gegebenenfalls alternativ ­ darüber entschieden werden, ob das vereinigte Europa wie bisher mehr nach dem zentralistischen Modell des traditionellen Nationalstaates organisiert bleiben oder aber ­ inspiriert durch die Stufen seiner historischen Entwicklung ­ künftig nach der Idee eines gegliederten sozialen Organismus dezentral konstituiert sein soll, offen für zukünftige, heute noch nicht absehbare Funktionsysteme. Für diesen neuen Ansatz schlägt die IG-EuroVision für die EU die grundordnungspolitische Konzeption einer gegliederten Integration ihrer historisch bisher herausgebildeten vier sozialen Primärsysteme vor: die EU als Wertegemeinschaft in geistig-kultureller Hinsicht, als Rechtsgemeinschaft in legislativer, exekutiver und judikativer Hinsicht, als Wirtschaftsgemeinschaft in unternehmerisch-sozialer Hinsicht und als Währungsgemeinschaft in monetärer Hinsicht ­ als eine »anthropokratisch«-integrale Körperschaft »sui generis«.
  • Würde diese dezentrale Alternative im Ergebnis des ersten Schrittes der konstitutionellen Erneuerung von der Mehrheit gewollt, müssten im 2. Schritt die vier Funktionssysteme in ihren Institutionen, Kompetenzen und Zielen [Idealen] beschrieben werden. Um den Zusammenhang für die Bürgerinnen und Bürger überschaubar zu halten, müsste dieser Schritt für Volksentscheide innert eines Jahres in vier Unterschritte aufgeteilt werde [natürlich immer mit ausreichend viel Zeit für die öffentliche Diskussion der zur Abstimmung kommenden Vorschläge].
  • Den Abschluss des Prozesses der grundvertraglichen Neubegründung der EU sollte als 3. Schritt ein das Ganze zusammenfassendes Plebiszit bilden.

c. Im Anhang ihrer Petition [»Das gemeinsame Haus Europa«] schlägt die IG-EuroVision ein Projekt vor, das nahtlos zu zwei Anregungen passt, die inzwischen ­ unabhängig von einander ­ vom Präsidenten des europäischen Parlamentes Hans-Geert Pöttering [in seiner Amtsantrittsrede am 13. Februar] und vom deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler [in seiner Tischrede anlässlich der 50-Jahr-Feiern in Berlin am 24. März] vorgetragen worden sind [siehe auch FN 6 der Petitionsschrift]. Die IG-EuroVision arbeitet an diesem Projekt schon seit einigen Jahren; sie ruft dazu auf, diese Vorhaben kraftvoll zu unterstützen. Wir werden in Kürze Näheres dazu mitteilen.

Fazit: Der Vergleich der vier Initiativen zeigt, dass zum einen Übereinstimmung besteht im Hinblick auf die Forderung der Legitimation eines neuen Grundlagenvertrags durch Volksentscheid. Unterschiede bestehen darin, inwieweit Initiativen aus der Rechtsgemeinschaft der EU auch in die Erarbeitung der vertraglichen Erneuerung einbezogen sein sollen. Ohne Parallele ist zum einen der gegliederte Integrationsansatz und zum andern die zeitliche Strukturierung des Prozesses in drei Schritte, wie die Petition der IG-EuroVision es vorschlägt.

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Trackbacks

  1. EuroVisionBlog | Referendumskampagne der Europäischen Föderalisten pingbacked Veröffentlicht am 24. Mai 2007 um 09:39

    […] Vor einigen Wochen haben wir einen Vergleich der uns bis dahin bekannten zivilgesellschaftlichen Initiativen zu den aktuellen Entwicklungen in der Verfassungsfrage der EU ins Netz gestellt. Kurze Zeit später stießen wir im Blog von Enrico Kreft (Landesvorsitzender der JEF Schleswig-Holstein) auf die bereits am 16. März lancierten Kampagne der UEF, die ein europaweites konsultatives Referendum über die Europäische Verfassung vorschlägt und dafür eine Million Unterschriften sammeln will. […]

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