EuroVisionBlog | Wie weiter im Verfassungsprozess der EU? - Aufruf zu einem Volksbegehrens-Projekt in Österreich


Wie weiter im Verfassungsprozess der EU? - Aufruf zu einem Volksbegehrens-Projekt in Österreich

Vorschlag an die Zivilgesellschaft Österreichs für ein:

Volksbegehrens-Projekt

über eine

Volksabstimmung zum
EU-Reformvertrag

und über die

Unterstützung und Finanzierung eines Bürgerkonvents für Europa!

1. Nachdem in Österreich schon im Vorfeld des Lissaboner EU-Gipfels vom 18. und 19. Oktober 2007 von Regierungsseite her bekannt gemacht wurde, es bestünde kein Anlass, über den als Ersatz für die gescheiterte Verfassung erarbeite­ten EU-Reformvertrag eine Volksabstimmung abzuhalten, gab es sowohl auf Seiten der parla­mentarischen Opposition(1), wie auf Seiten der Zivilgesellschaft Widerspruch. Auch in den Print­medien – allen voran in der Kronenzeitung – ließt man zunehmend über die Forderung einer Ra­tifizierung des Vertrages durch ein Referendum.

2. Innerhalb dieser Diskussionen wurde neben anderen Überlegungen auch über die Perspektive nachgedacht, diese Forderung einer Volksab­stimmung über ein Volksbegehren ins Spiel zu bringen. Auch wir meinen, dass dies in diesem Fall der adäquate Weg wäre. Das Volksbegehren ist das stärkste und am deutlichsten öffentlich wahrgenommene direkt-demokratische Verfahren in Österreich.

3. Für ein solches Volksbegehren – so meinen wir – sollte aber zu dem Punkt Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag, noch eine zweite ergänzende Forderung hinzutreten. Denn: Mit dem jetzt in Lissabon verabschiedeten Reformvertrag ist der Integrationsprozess der EU noch keineswegs abgeschlossen. Der Lissabon-Vertrag – so sehr man dafür sein kann, dass über seine Ratifizierung eine Volksabstimmung stattfinden soll – ist noch nicht das Ziel des historischen Unternehmens, Europa für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fit zu machen. Unabhängig davon, ob er in Europa insgesamt eine Zu­stimmung erfährt oder nicht, wird er nur Übergangsregelung sein können. Daniel Cohn-Bendit etwa – um nur eine Stimme hier heraus­zugreifen – meinte zu dem „vor dem Volk ver­steckten“ Vertrag, dass er das „Ende eines Zyklus“ bedeute und dass „nach dem Abschluss der Ratifikation … der Kampf um die notwendige europäische Verfassung“ erst beginnt.(2) Der ge­scheiterte Versuch, Europa eine Verfassung zu geben, hat aber hinlänglich bewiesen, dass das bisherige Vorgehen, bei dem die Kräfte der Zivilgesellschaft von jeglicher wirksamen Beteiligung ausgeschlossen und nur traditionell parlamentarische Gremien an der Arbeit beteiligt waren, nicht zum Ziel führt. Der neue Anlauf muss daher neue Wege gehen.

4. Neue Wege nicht nur deshalb, weil bisher keine Verfassung zustande kam, sondern auch, weil weder der erste Brüssler Entwurf, noch der inhaltlich nur leicht veränderte Reformvertrag, den Entwicklungserfordernissen unseres Zeitalters ge­recht werden: Neben vollständig unzulänglichen demokratischen Strukturen bauten die bisherigen Konstitutionsbemühungen auf Vorstellungen eines zum Zentralismus tendierenden Verständnisses von einer dominant staatlich-politischen »Union« auf, obwohl doch historisch längst schon die Bildung und verfassungsrechtliche Konstituierung einer dezentralen Architektur unseres gemein­samen europäischen Hauses angesagt ist. Eine Architektur, in der nicht nur der staatlich-politische Lebensbereich, sondern auch die wirtschaftliche, soziale, kulturelle und monetäre Sphäre in funktionaler Gliederung und autonomer Stellung zueinander im sozialen Ganzen gesamtgesell­schaftlich integriert wird.(3)

5. Der neue Weg, den wir im Hinblick auf dieses doppelte Defizit vorschlagen, ist die Einrichtung eines zivilgesellschaftlichen Bürgerkonvents! (4) Dessen Unterstützung und Finanzierung durch die österreichischen Organe der repräsentativen Demokratie, sowie die Forderung, dass von Öster­reich aus gegenüber den europäischen Institu­tionen und den anderen Mitgliedsländern für die­sen neuen Weg geworben wird, sollte – so unser Vorschlag – als der genannte zweite Punkt in einem Volksbegehren zu der Forderung einer Volksabstimmung über den Reformvertrag hin­zutreten.

Anregungen zur Bildung des Netz­werkes »Bürgerkonvent für Europa«

6. Vorweg geschickt sei zur Vertiefung dieser Idee ihre demokratie-politische Begründung: Auf der Höhe der Zeit gedacht, bedeuten Demokratie und Volkssouveränität nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger wählen oder über vorgesetzte Fragen abstimmen, sondern, dass sie vor allem auch ihr Recht auf Initiative ausüben können. Im Falle des europäischen Integrationsprozesses heißt das, auch an der Erarbeitung der Vorschläge zu einer Verfassung beteiligt zu sein, über die dann verbindlich von der europäischen Bürgerschaft in einem Plebiszit zu beschließen wäre. Angesichts einer aktiven Zivilgesellschaft, die zu den ver­schiedensten Fragen und Problemen – auch zu der Frage einer Konstitution Europas – Ideen und Konzepte entwickelt, muss neben dem Parlament­arismus auch die direkte Demokratie mit ent­sprechenden Organen – in diesem Fall mit der Organik eines Bürgerkonvents – ausgerüstet sein, um die jeweiligen Aufgaben wahrnehmen und mit der anderen „Lebensform der Demokratie“, der repräsentativen, effektiv in den Austausch treten zu können. Ohne dieser Ergänzung des Parla­mentarismus fehlt der Idee von Volkssouveränität und Demokratie ihre historisch längst fällige Erscheinungsform!

7. Im Folgenden sollen einige Anregungen gegeben werden, wie man sich die Arbeit eines Bürgerkonvents vorstellen kann. Diese An­regungen sind nicht als fixe Vorstellungen zu verstehen, sonder als Thesen dazu, was für einen selbstverwalteten und selbstverantworteten zivil­gesellschaftlichen Prozess nötig ist. Die konkreten Formen der Arbeit müssen weiter besprochen und letztlich im möglichst breiten Konsens derer, die teilnehmen wollen und in Verständigung mit den parlamentarischen Organen der EU und ihrer Mitgliedsländer konstituiert werden. Das Folgende beziehen sich auf die Perspektive einer gesamt­europäischen Bewegung, was aber nicht heißt, dass mit der Arbeit in Österreich nicht schon jetzt begonnen werden kann:

  • Die Arbeit des Bürgerkonventes wird von diesem selbst verantwortet und von einem Initiativkreis koordiniert, der sich aus nationalen oder regionalen Koordinationskreisen zusammensetzt.
  • Die Arbeit selbst leisten einzelne sich vernetzende Arbeitsinitiativen.
  • Als geistig-politische Prämisse gilt, dass keine Arbeitsinitiativen zugelassen sein werden, die rassistische, antisemitische, fremdenfeindliche, geschlechterdiskriminierende oder andere gegen die Menschenwürde gerichtete Gedanken vertreten.
  • Arbeitsinitiativen treten dem Bürgerkonvent bei, indem sie ihre diesbezügliche Absicht gegenüber dem Initiativkreis bekunden.
  • Die Arbeitsinitiativen sind darin gleichberechtigt, dass sie ihre Arbeitsweise selbst bestimmen und ihre Arbeit selbst finanzieren. Sollte es gelingen, aus EU- oder nationalen Mitteln einen Etat für das Netzwerk zu bilden, bekäme jede Arbeitsinitiative einen gleichen Anteil. Ein weiterer Teil stünde der Koordinationsarbeit zur Verfügung.
  • In regelmäßigen Abständen sollen Konferenzen auf nationaler oder regionaler und einmal jährlich auf gesamteuropäischer Ebene stattfinden. Sie sollen den Initiativen Gelegenheit bieten, allen Interessierten über den Stand ihrer Arbeit zu berichten, untereinander ihre Zwischenergebnisse zu besprechen und eventuell zu koordinieren. Zu den Konferenzen wird vom Initiativkreis bzw. den nationalen und regionalen Koordinationskreisen eingeladen.
  • Außerdem sollen die Möglichkeiten der modernen Internetkommunikation zum Einsatz kommen.
  • Der Bürgerkonvent ist von seinem Selbstverständnis her daran interessiert, seine Arbeit allen parlamentarischen Gremien der EU laufend zur Kenntnis zu bringen. Eine Zusammenarbeit wird in dem Maße stattfinden, als sie auf Interesse bei den Institutionen der Europäischen Union und den für sie verantwortlichen Personen stößt.

8. Das Ziel des Bürgerkonvents wäre es bis maximal drei Verfassungsentwürfe als Alter­nativen zu den zwischenzeitlich geltenden konsti­tutionellen Ordnungen zur Entscheidung vorzu­legen. Falls ein Jahr vor dem festzusetzenden Abstimmungstermin mehr als drei Entwürfe existieren sollten, müssten diese – veranlasst durch die Administration der EU – in jedem Mit­gliedsland in der jeweiligen Landessprache publi­ziert werden; durch eine Vorabstimmung müssten dann die drei Entwürfe mit der meisten Zustimm­ung ermittelt werden. Sie wären dann – in Konkurrenz zum bestehenden Recht – in der Zeit bis zur Entscheidung öffentlich in den Medien zu diskutieren. Künftiges Recht wäre derjenige Ent­wurf, der bei der Abstimmung die Mehrheit der Unionbürgerschaft auf sich vereinigen kann. Dies zu organisieren und durchzuführen wäre der hoheitlich durch die EU zu verantwortende Teil des Konstitutions-Prozesses.

9. Die zu erarbeitenden Entwürfe sollten – im Sinne des allgemeinen Verständnisses und im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Diskus­sion im Vorfeld der Abstimmung – zunächst auf die Erarbeitung der Grundlagen gerichtet sein, sodass der Kern der Verfassung ein überschau­bares und allen verständliches Dokument bleibt. Die weitere Ausarbeitung könnte in darauf­folgenden Phasen geleistet werden. Selbst­ver­ständlich können sich diese Phasen in der Arbeit des Bürgerkonventes überlappen.(5)

Das Volksbegehren: ein konkreter erster Schritt in Österreich

10. Würden sich – zunächst in Österreich – genügend viele zivilgesellschaftliche Gruppen und Per­sonen finden, die neben der Forderung einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag, sich im Sinne des hier angedachten an einen neuen Anlauf zur Erarbeitung einer zeitgemäßen EU-Verfassung machen wollen, dann wäre es unseres Erachtens nach der beste Weg, der Sache – wie oben beschrieben – über ein Volksbegehren Nachdruck zu verleihen. Die Chance, dass ein Volks­begehren jetzt ein breites Echo hervorrufen würde, ist größer denn je.

11. Die Forderungen des Volksbegehrens können demnach folgendermaßen lauten:

  • Über die Ratifizierung des in Lissabon verabschiedeten EU-Reformvertrages soll gemäß des österreichischen Verfassungsrechtes eine bundesweite Volksabstimmung abgehalten werde.
  • Unabhängig von ihrem Ausgang fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Volksbegehrens, dass den zivilgesellschaftlichen Kräften in Österreich für ihre Arbeit im Rahmen eines selbstorganisierten und selbstverwalteten Bürgerkonvents zur Erarbeitung einer künftigen – durch den Reformvertrag keineswegs obsolet gewordenen – Verfassung für Europa ein ausreichender Etat zur Verfügung gestellt wird.
  • Weiters ist das Parlament und die Regierung aufgefordert, sich gegenüber den anderen Mitgliedsländern und den Institutionen der EU dafür einzusetzen, dass diese zivilgesellschaftliche Arbeitsweise in ganz Europa Platz greifen kann. Die Frage der europaweiten Unterstützung und Finanzierung eines Bürgerkonvents könnte parallel zu den Wahlen zum Europaparlament im Juni 2009 plebiszitär entschieden werden.

12. An diesem Wochenende bringt die IG-EuroVision ihre Überlegungen in der Konferenz Zivilgesellschaft (siehe www.initiative-zivilgesellschaft.at) ein. Bei entsprechendem Interesse könnte Anfang Dezember ein weiteres Beratungstreffen stattfinden. Wir werden alle weiteren Schritte auf www.ig-eurovision.net/weblog publizieren; dort besteht dann auch die Möglichkeit einer ersten Diskussion über die Vorschläge.

Alle sind aufgerufen und herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.

Wien, den 15./16. November 2007

Für die IG-EuroVision in Österreich:

Karl Berger, Ines Kanka, Martin Koch, Sabine Münzebrock,
Gerhard Schuster, Tassilo Seidl-Zellbrugg, Josef Zeisel

>>> Der Aufruf als PDF

Bürgerkonvent für Europa

IG-EuroVision
1100 Wien, Brantinggasse 61
ZVR-Zahl 587334046

Tel: +43 (650) 941 32 64, communication@ig-eurovision.at

[Nachtrag 16.11.2007, 16h - Die Konferenz Zivilgesellschaft brachte einen starken Impuls zum Weitermachen! Besonders freut uns, dass Peter Weish, der schon viel Erfahrung mit Volksbegehren gesammelt hat, das Vorhaben unterstützen will. Auch andere wollen die Perspektive eines “EU-Volksbegehrens” weiter verfolgen.

Am 2. Dezember um 15h wird es in Wien weiteres Treffen geben, um die Dinge zu konkretisieren und voranzubringen.

Ort: Café Jelinek

1060 Wien, Otto-Bauer-Gasse 5

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1) Zu dem teilweise sehr widersprüchlichen Demokratie-Verständnis in dieser Diskussion siehe: Gerhard Schuster: Wie kommen wir zu einer demokratischen EU-Verfassung? - Bedingungen für direkte Demokratie in: Glocalist review Nr. 168, S. 15f. (Auch auf: http://www.ig-eurovision.net/weblog/2007/11/14/demokratische-eu-verfassung)

2) Pressemitteilung vom 19. Oktober 2007 siehe http://www.cohn-bendit.de/dcb2006/fe/pub/de/dct/392

3) Siehe dazu unsere Vorschläge, wie sie sich vor allem in dem Memorandum aus der Zivilgesellschaft (2004) und in der Petition an die deutsche Ratspräsidentschaft (2006/07) finden – www.ig-eurovision.net.

4) Zu den früheren Anregungen zur Bildung eines Bürgerkonvent siehe: www.ig-eurovision.net -> Projekt EU21 -> Bisheriges

5) Siehe dazu das Kap. II: „Ohne Zeitdruck: Drei Phasen zu einer Verfassung“ in der Petition der IG-EuroVision an die deutsche Ratspräsidentschaft – www.ig-eurovision.net.