EuroVisionBlog | Demokratiepreis 2008


Demokratiepreis 2008

Die IG-EuroVision-Österreich hat sich mit dem Projekt “Volksgesetzgebung jetzt!” für den Demokratiepreis 2008 der Margaretha Lupac Stiftung für Parlamentarismus und Demokratie beworben.

Der direkt-demokratische Gesetzgebungsprozess der dreistufigen Volksgesetzgebung steht nicht im Widerspruch zur repräsentativen Demokratie und ihren Institutionen. Da wir der Überzeugung sind, dass im Gegenteil die Legitimation des Parlamentarismus erst durch seine Ergänzung um die direkte Demokratie vollgültig gegeben ist, haben wir gerade diesen Aspekt, wie er sich in der historischen Entwicklung und unter demokratietheoretischen Erwegungen darstellt, in der Bewerbung herauszuarbeiten versucht:

Begründung für die Bewerbung um den Demokratiepreis 2008 für die Aktivitäten der IG-EuroVision zum Ausbau und zur Stärkung der Demokratie in Österreich:

Der Weg der österreichischen Demokratie im 20. Jahrhundert hat zwei ganz unterschiedliche Hälften: In der ersten Republik erwies sich der demokratische Geist im Volk als zu schwach, um den Rückfall in vor- und antidemokratische Regimes und schließlich die Beteiligung an Krieg und Völkermord zu verhindern. Der zweiten Republik ist es gelungen, stabile demokratische Institutionen aufzubauen und unser Land schließlich mit einer Volksabstimmung als Vollmitglied der Europäischen Union zu verbinden.

Diese positive Entwicklung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch in der aktuellen Situation unserer Republik und Europas insgesamt, noch immer Gefahrenpotential für die Demokratie vorhanden ist. Im Prozess der europäischen Integration etwa werden mehr und mehr Kompetenzen der nationalen Gesetzgebung auf die europäische Ebene übertragen, ohne dass die Bevölkerung der Mitgliedsstaaten bisher demokratisch-konkret und wirksam auf die politische Gestaltung hätten Einfluss nehmen können. „Bestenfalls“ wurden in einzelnen Ländern Referenden abgehalten, was aber, dem Ergebnis nach, die Entwicklungen nur verzögerte und nicht in der Lage war, das europäische Projekt zu einem „Herzensanliegen“ der Europäerinnen und Europäer zu machen. (1)

Wir sind der festen Überzeugung, dass solch bedeutsame Schritte, wie sie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als große Friedens-Leistung für Europa gesetzt wurden, immer mehr aus einer breiten demokratischen Verständigung, welcher konkrete direkt-demokratische Formen der Gesetzgebung zugrunde liegen, gemacht werden müssen. Dies gilt auch – um noch ein zweites brisantes Beispiel zu nennen – für die ökologischen Herausforderungen, die der Menschheit im Zeitalter der Globalisierung im Hinblick auf Klima und Energie gestellt sind. Auch auf diesem Gebiet meinen wir, die mitunter einschneidenden Maßnahmen, die für die nächsten Jahre anstehen, sozial verträglich nur aus dem breitesten Konsens unserer Rechtsgemeinschaft treffen zu können. Und dieser Konsens kann am besten durch ein direkt-demokratisches Gesetzgebungsverfahren, wie wir es mit der dreistufigen Volksgesetzgebung vorschlagen, erreicht werden. Dreißig Jahre nach der Volksabstimmung zum Atomkraftwerk Zwentendorf stehen wir heute – so die Ansicht der allermeisten Experten auf diesem Gebiet – vor der Herausforderung, eine umfassende Energiewende vollziehen zu müssen, um das Ruder vor dem Abgrund der ökologischen Katastrophe noch herumzureißen.(2)

Die Aktion „Volksgesetzgebung jetzt!“ setzt sich vor diesem Hintergrund für einen Ausbau der direkten Demokratie in Österreich ein. Sie beteiligt sich mit ihrem Vorschlag zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen und hat, begleitet von zahlreichen Gesprächen auf der Straße, Unterschriften für eine Bürgerinitiative gesammelt. Die Idee beschreibt ein die verschiedenen, zum Teil in der österreichischen Verfassung bereits verankerten, direkt-demokratischen Elemente integrierendes ganzheitliches Gesetzgebungsverfahren, das – demokratie-theoretisch vielfach begründet – die Prinzipien von Demokratie und Volkssouveränität, wie sie im Artikel 1 der österreichischen Verfassung zum Ausdruck kommen, erst vollends auf die „Höhe der Zeit“ bringen würde.(3)

Rousseaus Gedanken vom nicht delegierbaren Gemeinwillen (Volonté générale) aufgreifend, hat schon die Französische Revolution in ihrer ersten Verfassung von 1791 die Volkssouveränität als unteilbar und unveräußerlich festgestellt. Die dann nicht in Kraft getretene zweite Konstitution sah bereits eine Konkretisierung dieses Prinzips vor: sie setzte das Staatsgebäude auf zwei Säulen – die der repräsentativen und die der unmittelbaren Demokratie – und brachte für beide Elemente konkrete Organe und Institutionen hervor.

Im Laufe der Geschichte wurde dem einen, dem parlamentarisch konstituierten Teil der Demokratie, der Vorrang gegeben und die notwendige Balance zwischen repräsentativer und direkter Demokratie verlassen. Auch als es vor 90 Jahren in Österreich gelang, das demokratische Prinzip gegenüber dem monarchischen durchzusetzen, konnte man sich nicht durchringen, die direkt-demokratischen Elemente der Verfassung gleichwertig zu den parlamentarischen auszubilden, obwohl die Idee der Volkssouveränität und der direkten Volksgesetzgebung im Anschluss an die Ereignisse des Jahres 1848, vor allem aus der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung heraus, schon vielfache Konkretisierungen erfahren hatte.(4)

Die Herstellung einer „neuen Balance zwischen direkter und indirekte Demokratie“ – wie sich der damalige Vizekanzler Wolfgang Schüssel im Vorwort zu der von ihm 1999 angeregten Initiative „Denkpfeiler ins 21. Jahrhundert - Österreich Zukunftsreich“ ausdrückte – ist dringend notwendig. Die politische Legitimation der nur-parlamentarischen Demokratie ist – da ihre Entscheidungen nicht unter einem strukturellen Popularvorbehalt stehen – zu schwach, um die „neuen Herausforderungen unserer Zivilisation am Beginn des 21. Jahrhunderts“ (Schüssel, ebd.) gerecht zu werden.

Wir richten in diesen Zusammenhängen bewusst den „Erinnerungsblick“ in die historische Vergangenheit, verbinden ihn aber mit mit dem „Gewissensblick“ in die Zukunft, um in der Gegenwart konkrete politische Projekte, wie das zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich, zu initiieren und voranzubringen.

Es ist ein Projekt, an dem sich schon viele Menschen beteiligen. In der österreichischen Zivilgesellschaft ist die Idee auf durchwegs positive Zustimmung gestoßen.

Es ist ein Projekt für Österreich und seine Zukunft in Europa!

>> Bewerbung “Demokratiepreis 2008″ als pdf (inkl. Beschreibung der IG-EuroVision und ihrer Aktivitäten in den letzten Jahren)

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Anmerkungen:

1) Die IG-EuroVision, wie auch ihr Projekt „Volksgesetzgebung jetzt!“, hat sich in die Diskussion um die von vielen Seiten geforderte Volksabstimmung zum Lissabon-Vertrag eingebracht. Sie beteiligt sich einerseits an der Plattform Volxabstimmung, einem Bündnis von über 50 österreichischen Organisationen und hat andererseits ihre weiterführenden Vorschläge zur Bildung und Belebung eines BürgerKonvents für Europa in die zivilgesellschaftliche Diskussion eingebracht und demokratie-theoretisch begründet. (siehe dazu z.B. http://www.ig-eurovision.net/weblog/2007/11/14/demokratische-eu-verfassung)

2) Daher beteiligt sich die Aktion „Volksgesetzgebung jetzt!“ mit dem Demokratie-Bezug zu 1978 auch an Projekten, wie dem eines durch die Agenda X vorbereiteten Energiewende-Event.

3) Für die konkrete Ausgestaltung der dreistufigen Volksgesetzgebung, siehe die beigefügte Bürgerinitiative inkl. Begleitbrief vom 27. Februar 2008 (auch auf: www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIII/BI/BI_00018/imfname_102211.pdf)

4) Zu nennen ist hier v.a. Moritz Rittinghausen mit seiner Publikation: “Die direkte Gesetzgebung durch das Volk”, welche nicht nur auf das sozialdemokratische Gründungsprogramm von Eisenach 1869, sondern auch auf die direkt-demokratischen Entwicklungen in der Schweiz seinen Einfluss ausübte.


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